Menschen­rechte

Unter dem Begriff Menschen­rechte werden die Rechte bezeichnet, die allen Menschen glei­cher­maßen zustehen. Histo­risch betrachtet ist die Idee der Menschen­rechte eng mit dem Zeit­alter der Aufklä­rung und den huma­ni­sti­schen Quellen unserer euro­päi­schen Kultur verbunden. Ein wich­tiger Grund­stein zum modernen Menschen­rechts­schutz wurde in der „Allge­meine Erklä­rung der Menschen­rechte“ am 10. Dezember 1948 von der Gene­ral­ver­samm­lung der Vereinten Nationen verab­schiedet und wird seitdem von fast allen Staaten der Welt aner­kannt. Obwohl die Menschen­rechts­er­klä­rung nicht rechts­ver­bind­lich ist, gelten die in ihr prokla­mierten Rechte heute weit­ge­hend als verbind­liche Normen.

Siehe auch: Menschen­würde, Menschen­pflichten, Werte, Grund­werte, Ethik

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