Ethikunterricht

Der Begriff „Ethikunterricht“ bezeichnet im deut­schen Sprach­ge­brauch umgangs­sprach­lich das Schul­fach, welches entweder als ein Ersatz­fach für Schüler die nicht am Reli­gi­ons­un­ter­richt teil­nehmen, als  Wahl­pflicht­fach oder als ein ordent­li­ches Lehr­fach zur welt­an­schau­lich neutralen Vermitt­lung von Werten und ethi­scher Kompe­tenz­bil­dung konzi­piert wurde. Ziel ist die Befä­hi­gung der Schü­le­rinnen und Schüler zu begrün­deter Urteils­bil­dung und zu verant­wort­li­chem Handeln.

Das Unter­richts­fach orien­tiert sich an allge­meinen Wert­vor­stel­lungen, so wie sie im Grund­ge­setz und in den Verfas­sungen nieder­ge­legt wurden und hat in den einzelnen Ländern indi­vi­du­elle Lehr­pläne und Bezeich­nungen erar­beitet, z. B. in Nieder­sachsen „Werte und Normen“, in Bran­den­burg „Lebens­ge­stal­tung-Ethik-Reli­gi­ons­kunde“, in Bremen „Philosophie“, in Meck­len­burg-Vorpom­mern „Philosophieren mit Kindern“ in Nord­rhein-West­falen „Prak­ti­sche Philosophie“, im Saar­land „Allge­meine Ethik” und in Baden-Würt­tem­berg, Bayern, Berlin, Hessen lautet die Bezeich­nung des Unter­richts­fachs „Ethik“.

Siehe auch: Werte, Ethische Bildung und Werte­erziehung, Philosophieren mit Kindern

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