Religionsunterricht
Der Religionsunterricht (umgangssprachlich früher: die Religionslehre) dient, aus Sicht der betreffenden Glaubensgemeinschaft, der religiösen Bildung, Erziehung und Sozialisation von Schülerinnen und Schülern. Die wesentliche Aufgabe des Religionsunterrichts ist, in die Glaubensinhalte, Geschichte und Wertesysteme einer oder verschiedener Religionen einzuführen und Wissen über Traditionen und Weltanschauungen zu vermitteln.
An öffentlichen Schulen wird in der Regel der Religionsunterricht von einer Lehrkraft erteilt, die der betreffenden Religionsgemeinschaft angehörig ist. Der Religionsunterricht setzt somit nicht voraus, von einem neutralen Standpunkt aus gelehrt zu werden. Im Unterricht zur ethischen Bildung und Werteerziehung oder der Religionskunde hingegen haben Lehrkräfte ihre eigenen Bekenntnisse und Überzeugungen zurückzustellen und lediglich vergleichende Kenntnisse über verschiedene Religionen und deren Glaubenslehren vermitteln.
Innerhalb Europas unterscheiden sich die schulischen Einbindungen und Gestaltungen des Religionsunterrichts in die staatlichen Bildungssysteme erheblich. Ein Beispiel, in Italien ist der Religionsunterricht in allen staatlichen Schulen ein Wahlfach. Eltern, die diese Form des Religionsunterrichts nicht wünschen, müssen ihre Kinder explizit vom Unterricht abmelden. In Luxemburg wurde hingegen der Religionsunterricht als reguläres Unterrichtsfach abgeschafft und durch einen einheitlichen und verpflichtenden Werteunterricht ersetzt. Mit der Abschaffung des Religionsunterrichts soll eine Trennung von Religion und Staat erreicht werden.
Siehe auch: Religion, Kultur, Ethische Bildung und Werteerziehung (EBW)