Reli­gi­ons­un­ter­richt

Der Reli­gi­ons­un­ter­richt (umgangs­sprach­lich früher: die Reli­gi­ons­lehre) dient, aus Sicht der betref­fenden Glau­bens­ge­mein­schaft, der reli­giösen Bildung, Erzie­hung und Sozia­li­sa­tion von Schü­le­rinnen und Schü­lern. Die wesent­liche Aufgabe des Reli­gi­ons­un­ter­richts ist, in die Glau­bens­in­halte, Geschichte und Werte­sy­steme einer oder verschie­dener Reli­gionen einzu­führen und Wissen über Tradi­tionen und Welt­an­schau­ungen zu vermit­teln.

An öffent­li­chen Schulen wird in der Regel der Reli­gi­ons­un­ter­richt von einer Lehr­kraft erteilt, die der betref­fenden Reli­gi­ons­ge­mein­schaft ange­hörig ist. Der Reli­gi­ons­un­ter­richt setzt somit nicht voraus, von einem neutralen Stand­punkt aus gelehrt zu werden. Im Unter­richt zur ethi­schen Bildung und Werte­erziehung oder der Reli­gi­ons­kunde hingegen haben Lehr­kräfte ihre eigenen Bekennt­nisse und Über­zeu­gungen zurück­zu­stellen und ledig­lich verglei­chende Kennt­nisse über verschie­dene Reli­gionen und deren Glau­bens­lehren vermit­teln.

Inner­halb Europas unter­scheiden sich die schu­li­schen Einbin­dungen und Gestal­tungen des Reli­gi­ons­un­ter­richts in die staat­li­chen Bildungs­sy­steme erheb­lich. Ein Beispiel, in Italien ist der Reli­gi­ons­un­ter­richt in allen staat­li­chen Schulen ein Wahl­fach. Eltern, die diese Form des Reli­gi­ons­un­ter­richts nicht wünschen, müssen ihre Kinder explizit vom Unter­richt abmelden. In Luxem­burg wurde hingegen der Reli­gi­ons­un­ter­richt als regu­läres Unter­richts­fach abge­schafft und durch einen einheit­li­chen und verpflich­tenden Werteunterricht ersetzt. Mit der Abschaf­fung des Reli­gi­ons­un­ter­richts soll eine Tren­nung von Reli­gion und Staat erreicht werden.

Siehe auch: Reli­gion, Kultur, Ethische Bildung und Werte­erziehung (EBW)

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