Reli­gi­ons­un­ter­richt

Der Reli­gi­ons­un­ter­richt (früher umgangs­sprach­lich: die Reli­gi­ons­lehre) dient, aus der Sicht der jerwei­ligen Glau­bens­ge­mein­schaft, der reli­giösen Bildung, Erzie­hung und Sozia­li­sa­tion von Schü­le­rinnen und Schü­lern. Wesent­liche Aufgabe des Reli­gi­ons­un­ter­richts ist es, in die Glau­bens­in­halte, die Geschichte und die Wert­vor­stel­lungen einer oder mehrerer Reli­gionen einzu­führen und Kennt­nisse über Tradi­tionen und Welt­an­schau­ungen zu vermit­teln.

An öffent­li­chen Schulen wird der Reli­gi­ons­un­ter­richt in der Regel von einer Lehr­kraft erteilt, die der betref­fenden Reli­gi­ons­ge­mein­schaft ange­hört. Der Reli­gi­ons­un­ter­richt setzt also nicht voraus, dass er von einem neutralen Stand­punkt aus erteilt wird. Im Ethik- und Werteunterricht oder in der Reli­gi­ons­kunde hingegen müssen die Lehr­kräfte ihre eigenen Bekennt­nisse und Über­zeu­gungen zurück­stellen und ledig­lich verglei­chende Kennt­nisse über die verschie­denen Reli­gionen und ihre Glau­bens­lehren vermit­teln.

Inner­halb Europas ist die schu­li­sche Einbin­dung und Ausge­stal­tung des Reli­gi­ons­un­ter­richts in den staat­li­chen Bildungs­sy­stemen sehr unter­schied­lich. In Italien beispiels­weise ist der Reli­gi­ons­un­ter­richt an allen öffent­li­chen Schulen ein Wahl­fach. Eltern, die diese Form des Reli­gi­ons­un­ter­richts nicht wünschen, müssen ihre Kinder explizit vom Unter­richt abmelden. In Luxem­burg hingegen wurde der Reli­gi­ons­un­ter­richt als ordent­li­ches Lehr­fach abge­schafft und durch einen einheit­li­chen und verpflich­tenden Werteunterricht ersetzt. Mit der Abschaf­fung des Reli­gi­ons­un­ter­richts soll eine Tren­nung von Reli­gion und Staat erreicht werden.

Siehe auch: Reli­gion, Kultur, Ethische Bildung und Werte­erziehung (EBW)

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