Menschen­pflichten bezeichnen die mora­li­schen und ethi­schen Verpflich­tungen, die jeder Mensch gegen­über anderen Menschen, der Gesell­schaft und der Umwelt hat. Sie dienen als Gegen­stück zu den Menschen­rechten und betonen die indi­vi­du­elle Verant­wor­tung, zum Wohl der Gemein­schaft beizu­tragen. Vom Inter­Ac­tion Council sind in der “Allge­meine Erklä­rung der Menschen­pflichten” eine Reihe von Pflichten benannt worden, die alle Menschen glei­cher­maßen erfüllen sollen. Einige der zentralen Pflichten lauten:

  • Respekt und Schutz der Menschen­rechte anderer.
  • Ehrlich­keit im öffent­li­chen und privaten Leben.
  • Schutz der natür­li­chen Umwelt.
  • Bekämp­fung von Korrup­tion.

Die Aner­ken­nung und Umset­zung von Menschen­rechten und ‑pflichten ist mit Heraus­for­de­rungen verbunden. Kultu­relle Unter­schiede, poli­ti­sche Inter­essen und die Globa­li­sie­rung können die univer­selle Akzep­tanz und Umset­zung beein­flussen.

Synonym: Menschen­ver­ant­wor­tung

Siehe auch: Menschen­rechte, Menschen­würde, Werte, Grund­werte, Verant­wor­tung, Ethik

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Unter dem Begriff Menschen­rechte werden die Rechte bezeichnet, die allen Menschen glei­cher­maßen zustehen. Histo­risch betrachtet ist die Idee der Menschen­rechte eng mit dem Zeit­alter der Aufklä­rung und den huma­ni­sti­schen Quellen unserer euro­päi­schen Kultur verbunden. Ein wich­tiger Grund­stein zum modernen Menschen­rechts­schutz wurde in der „Allge­meine Erklä­rung der Menschen­rechte“ am 10. Dezember 1948 von der Gene­ral­ver­samm­lung der Vereinten Nationen verab­schiedet und wird seitdem von fast allen Staaten der Welt aner­kannt. Obwohl die Menschen­rechts­er­klä­rung nicht rechts­ver­bind­lich ist, gelten die in ihr prokla­mierten Rechte heute weit­ge­hend als verbind­liche Normen.

Siehe auch: Menschen­würde, Menschen­pflichten, Werte, Grund­werte, Ethik

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Synonym zum Begriff: Menschen­pflichten

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