Religionsunterricht
Der Religionsunterricht (früher umgangssprachlich: die Religionslehre) dient, aus der Sicht der jerweiligen Glaubensgemeinschaft, der religiösen Bildung, Erziehung und Sozialisation von Schülerinnen und Schülern. Wesentliche Aufgabe des Religionsunterrichts ist es, in die Glaubensinhalte, die Geschichte und die Wertvorstellungen einer oder mehrerer Religionen einzuführen und Kenntnisse über Traditionen und Weltanschauungen zu vermitteln.
An öffentlichen Schulen wird der Religionsunterricht in der Regel von einer Lehrkraft erteilt, die der betreffenden Religionsgemeinschaft angehört. Der Religionsunterricht setzt also nicht voraus, dass er von einem neutralen Standpunkt aus erteilt wird. Im Ethik- und Werteunterricht oder in der Religionskunde hingegen müssen die Lehrkräfte ihre eigenen Bekenntnisse und Überzeugungen zurückstellen und lediglich vergleichende Kenntnisse über die verschiedenen Religionen und ihre Glaubenslehren vermitteln.
Innerhalb Europas ist die schulische Einbindung und Ausgestaltung des Religionsunterrichts in den staatlichen Bildungssystemen sehr unterschiedlich. In Italien beispielsweise ist der Religionsunterricht an allen öffentlichen Schulen ein Wahlfach. Eltern, die diese Form des Religionsunterrichts nicht wünschen, müssen ihre Kinder explizit vom Unterricht abmelden. In Luxemburg hingegen wurde der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach abgeschafft und durch einen einheitlichen und verpflichtenden Werteunterricht ersetzt. Mit der Abschaffung des Religionsunterrichts soll eine Trennung von Religion und Staat erreicht werden.
Siehe auch: Religion, Kultur, Ethische Bildung und Werteerziehung (EBW)