EU-Grundrechtecharta
Die EU-Grundrechtecharta beschreibt in kodifizierter Form die Freiheiten und Rechte der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Die Charta beinhaltet eine Präambel und gliedert sich in sieben Kapitel mit 54 Artikeln.
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
- Zusammenfassung -
Präambel
Die Präambel der Charta betont die gemeinsamen Werte der Völker Europas und benennt die Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität, welche in den folgenden Kapiteln weiter konkretisiert werden. Ebenso werden die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit benannt. Die Präambel beschreibt eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Texte.
Kapitel 1 „Würde des Menschen“
Im Kapitel 1 der Charta werden die Rechte auf Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit konkretisiert.
Kapitel 2 „Freiheiten“
Das Kapitel 2 der Charta beschreibt die bürgerlichen, politischen und wirtschaftlichen Grundrechte: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung.
Kapitel 3 „Gleichheit“
Das Kapitel 3 der Charta behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten.
Kapitel 4 „Solidarität“
Im Kapitel 4 der Charta werden die Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung , der Gesundheits‑, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt.
Kapitel 5 „Bürgerrechte“
Das Kapitel 5 der Charta enthält die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die EU-Organe und ‑Einrichtungen und den Zugang zu EU-Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz.
Kapitel 6 „Justizielle Rechte“
Im Kapitel 6 der Charta wird das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung beschrieben.
Kapitel 7 „Allgemeine Bestimmungen“
Das Kapitel 7 der Charta klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte.
Siehe auch: Ethos, Ethik, Grundwerte, Menschenrechte, Kinderrechtskonvention